Preissenkung
Jährlich verfügt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Preissenkung diverser Produkte1. Ein Grossteil der Preissenkungen wird stets per 1. Dezember umgesetzt; auch in diesem Jahr. Allerdings ist damit zu rechnen, dass einzelne Preise erst in den Folgemonaten - jeweils zum Ersten des Monats - gesenkt werden.
Es werden für Sie keine finanziellen Nachteile entstehen. Sie können weiterhin in gewohnter Weise und nach Ihrem Rhythmus bestellen.
Ihren Lagerwertverlust können Sie mit dem entsprechenden Formular ausgleichen. Bitte prüfen Sie monatlich, welche Mepha- und Teva-Produkte von einer Preissenkung betroffen sind.
Vorgehen für den Lagerwertverlust-Ausgleich
Um einen Lagerwertverlust zu melden, gehen Sie wie folgt vor:
- Laden Sie das Lagerwertverlust-Formular herunter und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt (als Excel, keine anderen Formate verwenden) bis zum Ende des Monats an folgende E-Mail-Adresse: kundendienst@mepha.ch
- Falls Sie das Formular nicht herunterladen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail kundendienst@mepha.ch oder per Telefon (061 705 43 43 oder 0800 00 33 88) an unseren Kundendienst und verlangen Sie das Lagerwertverlust-Formular.
- Mepha und Teva wird Ihnen eine entsprechende Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto erstellen.
Hier finden Sie den Kundenbrief "Information zu Preissenkung 2022" in Deutsch
Vous trouverez ici la lettre aux clients relative à la baisse de prix en française
Qui trovate la lettera ai clienti sulla "Informazioni sulla riduzione del prezzo 2022" in italiano
Formular Lagerwertverlust Monat Juli 2023
1 Basis für diese Preissenkung ist der Durchschnittspreis des Originalmedikaments in der umsatzstärksten Packung in 9 Referenzländern, sowie der therapeutische Quervergleich mit kassenpflichtigen Produkten in der Schweiz. Der Preisabstand eines Generikums zu diesem Preis muss je nach Marktvolumen des Originals (sowie dessen Co-Marketing-Arzneimittel und Generika) mindestens 10% – 35% betragen. Je nach Produkt ist unser Preisabstand jedoch bereits deutlich höher (bspw. 70%). Zudem wurden sämtliche Arzneimittel hinsichtlich des Selbstbehalts überprüft. Für den Erhalt des 10%-Selbstbehaltes wurde, wo nötig, eine freiwillige Preissenkung vorgenommen.