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Mehr zu Substitution
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für das Substitutionsrecht wird im Art 52a KVG beschrieben und wurde vom Bund per 01. Januar 2024 zur Förderung der Substitution von Generika und Biosimilars weiter verstärkt.
Die wichtigsten Änderungen aus diesen Rechtsgrundlagen 01 umfassen unter anderem:
- den erhöhten Selbstbehalt bei Originalmedikamenten, der sich von 20% auf 40% verdoppelt hat. Diese Regelung gilt neu auch für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel.
- eine neue Vertriebsmargenordnung mit gleichem Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel
Substitutions-Guide – speziell für Sie
Unsicherheiten beim Substitutionsgespräch? Es ist ganz normal, dass Sie nicht immer sicher sind, auf welche Besonderheiten und Details bei der Generika-Substitution bestimmter Medikamente geachtet werden muss.
Als führende Generika-Anbieterin bieten wir Ihnen eine einfache und praktische Hilfestellung. Wir haben einen Substitutions-Guide für alle Generika entwickelt, der Ihnen das Vorgehen für eine Erstverschreibung und für eine Umstellung bei laufender Therapie aufzeigt.
Selbstverständlich wird eine individuelle Beurteilung des Patienten bei einer Substitution dadurch nicht ersetzt.
09/2024 372401 NPS-CH-00999
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Detaillierte Informationen können Sie auf der BAG-Website entnehmen:
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (fedlex.ch), zuletzt aufgerufen am 30.06.2025