Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes in der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person bei einer Krankenversicherung angemeldet sein muss. Die Versicherten dürfen zwischen den verschiedenen zugelassenen Krankenversicherungen frei wählen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährleistet eine umfassende Grundversorgung.