Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mepha Pharma AG und Teva Pharma AG


(Ausgabe Januar 2023, ersetzt alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mepha Pharma AG und Teva Pharma AG)

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB“) regeln die Modalitäten für den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung von Kauf-/Lieferverträgen zwischen der Mepha Pharma AG und Teva Pharma AG ("Mepha“) und ihren Kunden. Mit Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB vollumfänglich als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Mepha und dem Kunden.

1.2 Die AGB gelten in allen Punkten, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung geschlossen wird.

1.3 Die AGB von Mepha gehen etwaigen allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen oder anderslautenden Bedingungen eines Kunden vor.

1.4 Bis zu einer abweichenden Vereinbarung gelten diese AGB für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit einem Kunden, auch soweit im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung bei einer einzelnen Lieferung diese AGB nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil erklärt werden.

2. Bestellungen

2.1 Die Bestellung des Kunden hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.

2.2 Für Fehler oder Störungen bei der Übermittlung von Bestellungen übernimmt Mepha keine Verantwortung.

2.3 Bestellungen sind kostenpflichtig. Auf allen Bestellungen wird dementsprechend ein Logistik-kostenzuschlag erhoben.

2.4. Bei Lieferungen unter einem Fakturawert brutto (ex-factory-Preis) von CHF 250.-- werden in jedem Fall zusätzlich Handlinggebühren von CHF 10.- verrechnet. Ausgenommen sind Nachlieferungen.

3. Belieferung

3.1 Mepha führt die Lieferungen, nach Vorgaben der Guten Vertriebspraxis (GDP), in der Regel binnen zwei Arbeitstagen (Bestelleingang bis 14 Uhr, Auslieferung am nächsten Arbeitstag) nach Bestellungseingang aus. Nicht als Arbeitstag gelten Samstag, Sonntag sowie Feiertage. Etwaige Änderungen der Belieferung wegen Feiertagen werden dem Kunden soweit möglich mitgeteilt.

3.2 Jeder Lieferung wird ein Lieferschein beigelegt, auf welchem die gelieferten Produkte, die Mengen und nicht lieferbare Produkte aufgeführt sind.

3.3 Ist ein Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, so erhält der Kunde eine entsprechende Information. Nicht lieferbare Produkte werden in Rückstand gehalten und nach erneuter Produktverfügbarkeit ausgeliefert. Wenn ein nicht verfügbares Produkt länger als 6 Monate nicht lieferbar ist, wird der Kunde informiert.

3.4 Mepha sorgt für eine für den Transport der Ware geeignete Verpackung. Die Entsorgung der Verpackung ist Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten. Davon ausgenommen sind Lieferungen in wiederverwendbaren Behältern, die an Mepha retourniert werden müssen.

3.5 Produkte mit Liefereinschränkungen (z.B. Betäubungsmittel) werden ausschliesslich an Kunden mit entsprechender Bewilligung geliefert.

3.6 Wünscht der Kunde eine Expresslieferung, werden ihm die Expresskosten von CHF 25.- oder die effektiv höheren anfallenden Kurierkosten verrechnet.

4. Haftung / Übergang von Nutzen und Gefahr /Force Majeure

4.1 Mepha haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Mepha entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Mepha haftet in keinem Fall für mittelbaren oder indirekten Schaden.

4.2 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Kunden über.

4.3 Bei Krieg, Mobilmachung, Unruhen, Streik, Aussperrung, behördlichen Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, Betriebsstörungen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, ist Mepha berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder Lieferungen auszusetzen. Betriebsunterbrechungen jeglicher Art und Ursachen, welche die Produktion beeinträchtigen, sowie Transporthindernisse und Zufuhrmangel bewirken eine Verlängerung aller Fristen und Hinausschieben aller Termine um die Dauer der Betriebsbehinderung oder -unterbrechung. Bei Auflösung des Vertrages oder Verzögerung der Lieferung aus den vorerwähnten Gründen hat der Kunde gegenüber Mepha keinen Anspruch auf Ersatz von Schaden, entgangenem Gewinn oder auf Auflösung des Vertrages.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise gemäss Preisliste, welche unter www.mepha.ch aufgeschaltet ist. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inkl. Verpackung, exkl. anfallende Steuern sowie exkl. Logistikkosten.

5.2 Fälligkeit und Verzug: Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig und rein netto zu bezahlen, dies auch im Falle von Gegenforderungen (z.B. für behauptete Mängel). Diesbezüglich verzichtet der Kunde ausdrücklich auf ein Recht, seinen Kaufpreis auch nur teilweise einzubehalten oder aufzurechnen, sowie auf ein allfälliges Wandlungsrecht. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und hat Verzugszins in der Höhe von 5 % p.a. zu bezahlen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde mit der Zahlung irgendeiner Lieferung im Rückstand oder befürchtet Mepha aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes, die Zahlung des Kunden nicht rechtzeitig oder unvollständig zu erhalten, ist Mepha ohne Einschränkung ihrer Rechte befugt, die weitere Ausführung jeder weiteren Lieferung an den Kunden auszusetzen, Sicherheiten (z.B. Bankgarantie) oder Vorauszahlung zu verlangen. Erhält Mepha innert angemessener Frist keine genügenden Sicherheiten, ist zudem Mepha berechtigt, binnen angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder gelieferte Ware zurückzufordern sowie Schadenersatz (positives Interesse) zu verlangen.

5.3 Der Kunde anerkennt, dass Mepha für gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung einen Eigentumsvorbehalt eintragen lassen kann.

6. Beanstandungen, Rücknahmen, Ausschluss von Rücknahmen

6.1 Der Kunde prüft die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Mängel. Mangelhafte Lieferungen (falsche Mengen, falsche Artikel, Beschädigungen etc.) sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auslieferung telefonisch oder schriftlich beim Kundendienst zu melden.

6.2 Mepha leistet eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift zu 100% des Kaufpreises für mangelhafte Lieferungen, welche innerhalb von 10 Tagen an Mepha zurückgesendet werden.

6.3 Die Rücksendung von Kühlprodukten, Zytostatika und Betäubungsmittel muss mit dem Mepha-Kundendienst vereinbart werden.

6.4 Vorbehältlich separater Abmachung mit Mepha werden nicht ersetzt oder gutgeschrieben:

  • Ware in angebrochenen, beschädigten, verschmutzten oder nicht sachgerecht gelagerten Verpackungen (es sei denn, die Produkte wurden nachgewiesenermassen beschädigt oder verschmutzt geliefert);
  • nicht originalverpackte oder geöffnete Produkte;
  • Musterware (z.B. „unverkäufliches Ärztemuster“)

6.5 Falschbestellungen sind dem Mepha-Kundendienst innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt telefonisch oder schriftlich zu melden. Waren, bei welcher die einwandfreie Lagerung nicht nachgewiesen werden kann, werden nicht zurückgenommen.

6.6 Jede über diese Rücknahmeregelung hinausgehende Gewährleistung wird ausgeschlossen. Namentlich bestehen in keinem Fall Ansprüche des Kunden auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen sowie entgangener Gewinn.

7. Retouren

7.1 "Retouren" sind Rücksendungen an Mepha, welche den Bedingungen gemäss Ziffern 7.2 bis 7.7 entsprechen.

7.2 Retouren haben stets über den Lieferweg zu erfolgen. Retouren an Mepha müssen bei Mepha direkt eingekauft worden sein. Wurde die Ware über einen Grossisten bezogen, muss sie an den Grossisten retourniert werden.

7.3 Der Kunde wird gutschriftsberechtigt, wenn die Ware bis spätestens zum Stichtag an Mepha retourniert wird. Als Stichtag für eine zulässige Retoure gilt der letzte Tag des Monats vor dem Monat, in dessen Verlauf die Ware abläuft (verfällt).

7.4 Original- und Distributionsprodukte werden nicht zurückgenommen und nicht gutschrieben. Die Produktematrix kann beim Kundendienst oder beim Aussendienst angefragt werden.

7.5 Betäubungsmittel (Kategorie a und b) werden nicht an Mepha, sondern an den zuständigen Kantonsapotheker geschickt. Zytostatika werden nicht an Mepha retourniert, sondern müssen vernichtet werden.

7.6. Ware kann frühestens 3 Monate vor dem Stichtag (Ziffer 7.3) retourniert werden.

7.7. Retouren im Gesamt-Wert von unter CHF 20.00 werden nicht gutgeschrieben und nicht abgeholt

7.8 Bei Erfüllung aller Retourenbedingungen gemäss vorstehenden Ziffern 7.2 bis 7.7 leistet Mepha dem Kunden für die retournierte Ware eine Gutschrift zum letztgültigen Netto-Preis.

7.9. Die Lieferkosten für retournierte Medikamente betragen CHF 10.00. Dieser Betrag wird direkt von der Gutschrift abgezogen.

7.10. Die Gutschrift wird nicht ausbezahlt, sie muss vom Kunden von der nächsten Mepha-Rechnung in Abzug gebracht bzw. verrechnet werden.

8. Datenschutz

8.1. Mepha und der Kunde verarbeiten alle personenbezogenen Daten, die ihnen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses bekannt werden, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

8.2 Personenbezogene Daten der mit der Bestellung befassten Mitarbeiter sowie alle anderen Kontaktdaten, einschliesslich der in Bezug auf dieses Rechtsverhältnis zur Kenntnis gelangten Namen und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern der anderen Vertragspartei, werden nur zum Zwecke der Verwaltung der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung ihrer jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen verarbeitet. Personenbezogene Daten werden nur für die Abwicklung dieses Bestellvorgangs und, soweit dies zur Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten aus dem Rechtsverhältnis erforderlich ist, gespeichert.

8.3 Als Ausnahme können die Vertragsparteien die Daten innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu Marketingzwecken bearbeiten, insoweit als der betroffene Mitarbeiter dieser Datennutzung nicht widerspricht.

8.4 Die Vertragsparteien und ihre Mitarbeiter können jederzeit ihre Rechte, u.a. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch, zu den in den anwendbaren Datenschutzgesetzen festgelegten AGB ausüben, indem sie sich an die jeweils andere Vertragspartei (Adresse im Rubrum dieser Vereinbarung) wenden. Daneben haben beide Vertragsparteien und ihre Mitarbeiter das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.

8.5 Mepha und der Kunde informieren ihre betroffenen Mitarbeiter entsprechend. 8.6 Die jeweils aktuelle Version der Datenschutzerklärung der Mepha finden Sie auf unserer Website www.mepha.ch.

9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

9.1 Mepha behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für jede Bestellung gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf www.mepha.ch publiziert.

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Bestellungen nicht. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Mepha und ihren Kunden ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 anwendbar.

11.2 Zuständig sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Sitz von Mepha. Mepha ist jedoch auch berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

Mepha Pharma AG/Teva Pharma AG

Kirschgartenstrasse 14, Postfach, 4010 Basel