7.1 "Retouren" sind Rücksendungen an Mepha, welche den Bedingungen gemäss Ziffern 7.2 bis 7.7 entsprechen.
7.2 Retouren haben stets über den Lieferweg zu erfolgen. Retouren an Mepha müssen bei Mepha direkt eingekauft worden sein. Wurde die Ware über einen Grossisten bezogen, muss sie an den Grossisten retourniert werden.
7.3 Der Kunde wird gutschriftsberechtigt, wenn die Ware bis spätestens zum Stichtag an Mepha retourniert wird. Als Stichtag für eine zulässige Retoure gilt der letzte Tag des Monats vor dem Monat, in dessen Verlauf die Ware abläuft (verfällt).
7.4 Original- und Distributionsprodukte werden nicht zurückgenommen und nicht gutschrieben. Die Produktematrix kann beim Kundendienst oder beim Aussendienst angefragt werden.
7.5 Betäubungsmittel (Kategorie a und b) werden nicht an Mepha, sondern an den zuständigen Kantonsapotheker geschickt. Zytostatika werden nicht an Mepha retourniert, sondern müssen vernichtet werden.
7.6. Ware kann frühestens 3 Monate vor dem Stichtag (Ziffer 7.3) retourniert werden.
7.7. Retouren im Gesamt-Wert von unter CHF 20.00 werden nicht gutgeschrieben und nicht abgeholt
7.8 Bei Erfüllung aller Retourenbedingungen gemäss vorstehenden Ziffern 7.2 bis 7.7 leistet Mepha dem Kunden für die retournierte Ware eine Gutschrift zum letztgültigen Netto-Preis.
7.9. Die Lieferkosten für retournierte Medikamente betragen CHF 10.00. Dieser Betrag wird direkt von der Gutschrift abgezogen.
7.10. Die Gutschrift wird nicht ausbezahlt, sie muss vom Kunden von der nächsten Mepha-Rechnung in Abzug gebracht bzw. verrechnet werden.